Dass eine Stadt aus dem Nichts heraus mit eigenen Mitteln ein Drittliga-Fußballstadion baut, ist ungewöhnlich. Wir haben die VfB Oldenburg Fußball GmbH wegen der daraus entstehenden wettbewerbsrechtlichen Probleme gewarnt. Die Geschäftsführung der VfB…GmbH verlässt sich dabei auf die Stadtverwaltung (siehe Schriftwechsel), genauso wie die Ratsfrauen und Ratsherren das wahrscheinlich auch tun. Das ist ein folgenreicher Fehler. Die Darstellung der Problematik durch die Stadtverwaltung hat sich in den vergangenen 14 Monaten zwar geändert, ist aber immer noch fehlerhaft und wird daher sehr wahrscheinlich falsch beurteilt.
Im Übrigen könne ein Stadionneubau grundsätzlich dann eine beihilferechtlich zu bewertende Investition darstellen, sofern die Infrastruktur wirtschaftlich genutzt werde. Eine wirtschaftliche Nutzung des Stadions könne vor allem dann der Fall sein, wenn Drittligaspiele (Profi-Fußball) des VfB Oldenburg stattfinden. Da der VfB Oldenburg jedoch aktuell in der 4. Liga spiele, die wiederum dem Amateursportbereich zuzuordnen sei und damit keine wirtschaftliche Betätigung darstelle, sei die Schaffung dieser Infrastruktur nicht dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen und damit zumindest zum aktuellen Zeitpunkt nicht EU-Beihilfenrelevant. Es würden darüber hinaus kaum anderweitige wirtschaftliche Tätigkeiten/Veranstaltungen im Stadion stattfinden. Sollte dies der Fall sein, müssten diese im Einzelfall beihilferechtlich beordnet werden. (Protokoll der Sitzung des AFB 02/24)
Ausübung von Sport als entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung (ungeachtet dessen, ob zwischen dem Profisportler/der Profisportlerin und dem betreffenden Sportverband ein formeller Arbeitsvertrag geschlossen wurde), bei der der Ausgleich höher ist als die Teilnahmekosten und einen erheblichen Teil des Einkommens des Sportlers/der Sportlerin ausmacht.
(VERORDNUNG (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (143))
Auch ein “Nebenerwerbsfußballer” ist von Beruf Fußballer. Alle Viertligisten gelten als Profi-Fußball. Es ist daher äußerst traurig, wenn die Stadtverwaltung mit ihrer Aussage den bei der VfB Oldenburg Fußball GmbH unter Vertrag stehenden ihren Beruf aberkennt. Mitglieder des Rates haben dies in Sitzungen und den Sozialen Medien leider wiederholt. Die Bürgerinitiative KEIN StadionBau weist die Behauptung ausdrücklich zurück, bei der VfB Oldenburg Fußball GmbH würden keine Profis spielen, und fordert alle, die dies behauptet haben auf, sich bei den Berufsfußballern zu entschuldigen.
Als Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (SPD) auf der Sitzung des Finanzausschusses am 2. April 2024 ankündigte, er wolle die Ergebnisse der Nachverhandlungen über die Stadionmiete mit der VfB Oldenburg Fußball GmbH geheim halten, kündigte er damit öffentlich an, die EU-Verordnung zu missachten:
5. Wenn eine Sportinfrastruktur von Profisportvereinen genutzt wird, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Nutzungspreise und -bedingungen öffentlich bekannt gemacht werden.
Wenn die Infrastruktur von Profisportvereinen genutzt wird, sollten im Interesse von Transparenz und Gleichbehandlung der Nutzer die Nutzungspreise und -bedingungen für diese Vereine öffentlich zugänglich gemacht werden.
(VERORDNUNG (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (74))
Ein Stadion aus Steuergeld verschafft dem VfB Oldenburg Wettbewerbsvorteile
Der gewerbliche Fußball hat sich, wie andere Unterhaltungsgewerbe auch, seine Infrastruktur selbst zu erstellen. Wenn das an Stelle der Gewerbetreibenden die Stadt Oldenburg tut und die Steuerzahlenden damit den Verlust von ca. zwei Millionen Euro jährlich ausgleichen, dann ist die VfB…GmbH um diesen Betrag besser gestellt. Damit kann die VfB Oldenburg Fußball GmbH etwa Talente einwerben und ist gegenüber Wettbewerbern, die sich ihre Infrastruktur selbst finanzieren, um zwei Millionen Euro im Vorteil.
Grundpfeiler des Europäischen Binnenmarktes sind der freie Waren-, Kapital-, Dienstleistungsverkehr sowie die Freizügigkeit von Personen. Der Markt für Berufsfußballer ist ein Aspekt des Europäischen Binnenmarktes. Da aber in der 4.Liga die Ablösesummen (bzw. Ausbildungsvergütungen) meist gering ausfallen, geht die Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Kommission für Deutschland erst ab der 3. Liga gegen Eingriffe vor, wie etwa das öffentlich finanzierte Drittliga-Stadion, das Sie jetzt beschließen wollen.
Wenn die Sportinfrastrukturmaßnahme, z.B. durch die Nutzung für den Breitensport oder die Kunst, Ziele der EU fördert, werden auch Beihilfen für Sportinfrastrukturen von über zwei Millionen Euro p.a. von der Wettbewerbsaufsicht auf Antrag freigestellt. Das ist durch ein Notifizierungsverfahren möglich, das die Mitglieder des Rates unbedingt vor jeder weiterer Planung verlangen sollten, falls die Stadt Oldenburg jetzt keine Anstalten macht, unverzüglich ihrer Meldepflicht nachzukommen.
EU kann Förderung zurückfordern - und tut das auch
Vor allen weiteren Planungen sollte der Rat der Stadt Oldenburg sicherstellen, dass die Stadtverwaltung der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Kommission über die maximale Investitionssumme von 58 Millionen Euro für eine Drittliga-Stadion und den maximalen erwarteten jährlichen Verlustausgleich von drei Millionen Euro notifiziert. Das genaue Defizit ist dabei weniger wichtig als die Nutzungen, die die Freistellung begründen sollen.
Sollte das nicht passieren, kann die EU-Kommission die Kosten für Bau und laufenden Unterhalt des Stadions von der Begünstigten zurückfordern, also von der VfB Oldenburg Fußball GmbH. Das wäre dann tatsächlich das Ende des Profifußballs in Oldenburg.
Das
juristische Positionspapier von Rechtsanwalt Benno Reinhardt.
Die Warnung der BI KEIN StadionBau an die VfB Oldenburg Fußball GmbH.
Die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der eines Drittliga-Stadions von Mai 2023.